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Mi 08.05.2024, 14:00 - 17:00 Uhr – Arbeitnehmerkammer Bremen

Ein Jahr Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Eine Aufgabe auch für den Betriebsrat

Ein Jahr Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Eine Aufgabe auch für den Betriebsrat

Wir alle – Unternehmen und Beschäftigte – haben eine Verantwortung für faire Lieferketten, in denen Menschenrechte und Umweltschutzstandards nicht nur in Deutschland eingehalten werden. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz) verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung dieser Standards. Sie sind verantwortlich, dass überall in ihrer Lieferkette u.a. Mindestlöhne gezahlt werden, keine Kinder- oder Zwangsarbeit vorkommen und Arbeitsschutz- und Umweltbestimmungen eingehalten werden.

Seit Januar 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten, nachdem es 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Kraft getreten ist. Viele kleine und mittelständische Unternehmen fragen sich daher, welche Auswirkungen das Gesetz auf Sie hat. Betriebsräte und Wirtschaftsausschüsse müssen sich ebenfalls fragen, welche Rolle sie bei der Umsetzung des Gesetzes und welche Mitbestimmungsrechte sie haben.

Mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis wollen wir daher folgende Themen diskutieren:

  • Warum braucht es das Gesetz?
  • Was steht im Gesetz und welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat für nachhaltige Lieferketten?
  • Wie sehen erste praktische Schritte eines Betriebsrates in Richtung Lieferkettengesetz aus?

Programm:

14 Uhr: Begrüßung
Anja Feist, Arbeitnehmerkammer Bremen

14.10 Uhr: Moralische und ethische Aspekte in Lieferketten und unsere Verantwortung
Maxi Katharina Leuchters, Referatsleiterin für Unternehmensrecht und Corporate Governance im Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans Böckler Stiftung,

14.40 Uhr: Pflichten aus dem Gesetz und Aufgaben/ Mitbestimmungsrechte für den Betriebsrat
Alexander-Martin Koch, Arbeitnehmerkammer Bremen

15.00 Uhr: Pause

15.20 Uhr: Herausforderungen und Erfolge bei der Mitbestimmung für nachhaltige Lieferketten bei der AUDI AG
Sabine Kiefer, Referentin für Internationales beim Gesamtbetriebsrat der AUDI AG

15.50 Uhr: Abschlussdiskussion mit den Referentinnen und Referenten
Moderation: Michaela Gröne, Arbeitnehmerkammer Bremen

17.00 Uhr: Ende der Veranstaltung


Ort
Arbeitnehmerkammer Bremen
Kultursaal
Bürgerstraße 1
28195 Bremen

Verbindliche Anmeldung bis zum 6. Mai 2024:
Silke Krüger 
0421. 3 63 01-938
mitbestimmung@arbeitnehmerkammer.de

Informationen zur Veranstaltung:
Alexander-Martin Koch
0421. 3 63 01-964
a.koch@arbeitnehmerkammer.de

Freistellungshinweis: Die Veranstaltung ist kostenfrei und eignet sich zur Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 39 Abs. 5 BremPersVG, § 19 Abs. 3 MVG oder entsprechenden anderen Vorschriften.
Ein Beschluss des Gremiums ist in der Regel erforderlich.

 

 

Anmeldung AKB_IconCheck

Referent Alexander-Martin Koch